1. Vorsitzende:
Gabi Weitz-Geyer
0 22 41-38 02 62
mail(a)tvkaldauen.de
2. Vorsitzender
Rolf Meyer
0 22 41-38 50 31
mail@tvkaldauen.de
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Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Telefon: 0 22 41 - 38 02 62
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[Änd.04/2024]
§ 1 Geltungsbereich
Der Vorstand des Turnverein Kaldauen 1906 e.V. gibt sich zur Durchführung von Versammlungen , Sitzungen sowie zur Führung der laufenden Geschäfte diese Geschäftsordnung .
§ 2 Geschäftsjahr
1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Die Anmeldung muß schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulares erfolgen . Für Nachteile , die durch unvollständige Angaben bei der Anmeldung einem Mitglied entstehen , ist dieses selbst verantwortlich .
2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt , durch Ausschluß oder durch Tod .
3. Der Austritt kann nur durch schriftliche Kündigung zum Ende des Quartals erfolgen . Die Kündigung muß mindestens sechs Wochen vor Ende des Quartals dem Verein vorliegen .
4. Der Ausschluß erfolgt durch Beschluß des Vorstandes bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Satzung , bei grobem oder unsportlichem oder unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins . Der Ausschließungsbeschluss erfordert die
absolute Mehrheit des Vorstandes . Vor der Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit zu geben , sich gegenüber dem Vorstand zu den Vorwürfen zu äußern . Der Ausschließungsbeschluss ist dem Betroffenen
schriftlich mit der Begründung zu übermitteln . Gegen den Ausschließungsbeschluss ist Berufung zur Mitgliederversammlung statthaft . Die Berufung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung des Ausschließungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand
einzulegen . Innerhalb von vier Wochen nach deren Eingang ist vom Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen , die endgültig entscheidet . Bei dieser Mitgliederversammlung muß sich das Mitglied persönlich rechtfertigen können . Die Kosten
des Berufungsverfahrens trägt der Antragsteller . Ein Ausschluß ohne o.a. Verfahren durch Streichung aus der Mitgliederkartei erfolgt , wenn der fällige Beitrag eines Mitglieds auch nach einer schriftlichen Mahnung nicht bezahlt wurde .
5. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis , unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen . Mitglieder , die ihre Mitgliedschaft lösen oder lösen müssen , können einen Beitragsausgleich erhalten .
6. Die Beiträge sind bargeldlos zu zahlen und werden grundsätzlich im Lastschrift-Einzugsverfahren erhoben .
Kursbeiträge können auch bar erhoben werden .
§ 4 Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
Der TVK tritt zu diesem Zweck dem Qualitätsbündnis des LSB bei , wobei wir uns der Verantwortung besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen bewusst sind , um sie vor den entsprechenden Gefahren zu schützen . Wir ergreifen alle dazu erforderlichen Maßnahmen .
§ 5 Datenerhebung und Verarbeitung im Rahmen der Mitgliedschaft
1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein von seinen Mitgliedern folgende Daten auf: Name, Vorname, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Email-Adresse, Telefonnummer), Bankverbindung, und vereinsbezogene Daten (Eintrittsdatum, Abteilungszugehörigkeit, Austrittsdatum usw.). Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
2. Diese personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Mitgliederverwaltung benötigt.
Sie werden in dem bestehenden vereinseigenen EDV-System gespeichert, auf das nur der geschäftsführende Vorstand durch regelmäßig wechselnde Passwörter Zugriff hat.
3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an die Sportverbände erfolgt in der Regel nur anonymisiert bzw. nur die unbedingt geforderten persönlichen Daten einzelner Sportler zur Erlangung von personenbezogenen Start- oder Spielberechtigungen.
4. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind (z. B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder). Eine solche Verwendung ist ausgeschlossen, wenn sich aus den Daten Anhaltspunkte für ein besonderes schutzwürdiges Interesse ergeben, die der Verarbeitung oder Nutzung entgegenstehen.
5. Der Vorstand macht im Mitgliederinteresse auch besondere Ereignisse des Vereinslebens bekannt. Dabei können bestimmte personenbezogene Mitgliederdaten auf der Homepage oder durch Aushänge veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen und weiteren Veröffentlichungen insgesamt oder nur für bestimmte Veröffentlichungsvorgänge widersprechen.
§ 6 Ehrungen
1. Der Verein sieht folgende Ehrungen von Mitgliedern vor:
2. Ehrennadeln, Ehrenmitgliedschaft, Ehrungen aus besonderem Anlaß.
3. Mitglieder, die 25 Jahre, 40 Jahre und 50 Jahre dem Verein angehören, werden geehrt. Die Form beschließt der Vorstand.
4. Personen, die sich um den Verein beziehungsweise den Sport besondere Verdienste erworben haben, können durch Beschluß des Vorstands zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.
5. Mitglieder. die sich durch langjährige aktive Mitarbeit im Verein ausgezeichnet haben, können durch Beschluß des Vorstandes bei gegebenem Anlaß ( Familienfeier o.ä. ) mit einem Geschenk bedacht werden.
§ 7 Mitgliedschaft in Verbänden
1. Der Verein ist Mitglied in den Fachverbänden: Rheinischer Turnerbund, Westdeutscher Leichtathletikverband, Westdeutscher Volleyballverband. Er ist Mitglied des Kreissportbundes Rhein-Sieg und des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen.
2. Der Verein kann durch Beschluß des Vorstandes jederzeit einem weiteren Fachverband beitreten.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie nach § 4 Abs. 2 der Satzung einberufen worden ist.
2. Der 1. Vorsitzende leitet die Versammlung, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sind beide verhindert, so wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter.
3. Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder, die vor Beginn des laufenden Geschäftsjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben.
4. Die Mitgliederversammlung beschließt auf Antrag des Vorstandes und auf Vorschlag der Kassenprüfer die Entlastung des Vorstandes.
§ 9 Vorstand und erweiterter Vorstand
1. Der Vorstand hat die Aufgabe, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen. Der Vorstand ist darüber hinaus für die ordentliche Abwicklung der laufenden Geschäfte verantwortlich.
2. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse auf Vorstandssitzungen unter Leitung des 1. (bzw. ersatzweise 2.) Vorsitzenden. Die Einladung dazu erfolgt im allgemeinen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.
3. Zusätzlich erfolgt eine Einladung der Mitglieder des erweiterten Vorstands abhängig von der Tagesordnung.
4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlußunfähigkeit ist innerhalb von 14 Tagen der Vorstand erneut mit der gleichen Tagesordnung zu einer Sitzung einzuladen. Diese Sitzung ist in jedem Fall beschlussfähig. Hierauf ist bei der erneuten Einladung hinzuweisen.
5. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst, sofern nicht die Satzung oder diese Geschäftsordnung eine andere Mehrheit vorschreiben. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
6. Bei Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands bzw. erweiterten Vorstands während der Wahlperiode hat der Vorstand das Recht, einen geeigneten Nachfolger bis zur nächsten Wahl zu berufen.
§ 10 Finanzordnung
1. Alle Ausgaben des Vereins haben im Einklang mit der Satzung und im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung zu stehen.
2. Der Kassenwart stellt in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden einen Haushaltsplan zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres auf, der vom Vorstand genehmigt und der nächsten Mitgliederversammlung vorgelegt wird.
3. Im Jahresabschluß sind Einnahmen und Ausgaben nach den Ansätzen des Haushaltsplanes nachzuweisen. Außerdem ist eine Vermögensübersicht aufzustellen. Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erfolgt die Veröffentlichung der Jahresrechnung in der Mitgliederversammlung.
4. Ausgabenbelege sind vom Kassenwart zu unterzeichnen. Die Belege müssen den Tag der Ausgabe, den Betrag und den Verwendungszweck enthalten.
5. Der Zahlungsverkehr ist grundsätzlich bargeldlos über das Konto des Vereins abzuwickeln.
6. Im Rahmen des Haushaltsplanes kann der 1. Vorsitzende gemeinsam mit dem Kassenwart Rechtsverbindlichkeiten bis zu einer Höhe von 500.- € eingehen. Ausnahmen hiervon sind regelmäßige Zahlungen (zum Beispiel von Versicherungs- und Verbandsbeiträgen). Darüber hinaus gehende Rechtsverbindlichkeiten sind vom Vorstand zu beschließen.
7. Den ehrenamtlichen Mitarbeitern und Übungsleitern des Vereins sind entstandene Kosten und Auslagen auf Nachweis nach den jeweils gültigen Beschlüssen des Vorstandes zu erstatten.
8. Für die Erstattung von Fahrkosten gelten die gesondert beschlossenen Richtlinien.
§ 11 Kassenprüfer
1. Die Mitgliederversammlung wählt zur Überprüfung der Finanzwirtschaft des Vereins drei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren. Hierbei soll ein ständiger Wechsel in der Zusammensetzung der Prüfer erfolgen.
2. Die Kassenprüfer haben das Recht, jederzeit die Bücher des Vereins zu prüfen. Über die Prüfung der Kassenführung haben die Kassenprüfer der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
§ 12 Anträge
1. Anträge an die Organe des Vereins kann jedes stimmberechtigte Mitglied stellen. Sie müssen spätestens zu Beginn der jeweiligen Versammlung dem Versammlungsleiter vorliegen. Über die Zulassung des Antrages wird von der Versammlung ohne Aussprache mit einfacher Mehrheit entschieden. Anträge, die einen satzungsändernden Beschluß erfordern, sind schriftlich zu stellen.
2. Anträge zur Geschäftsordnung, auf Schluß der Debatte oder Begrenzung der Redezeit sind ohne Rücksicht auf weitere Wortmeldungen zur Abstimmung zu bringen, nachdem der Antragsteller und ein Gegenredner gesprochen haben. Redner ‚ die bereits zur Sache gesprochen haben, können keinen Antrag auf Schluß der Debatte stellen. Wird der Antrag auf Schluß der Debatte angenommen, kann nur noch dem Berichterstatter zum betreffenden Tagesordnungspunkt zu einer Zusammenfassung das Wort erteilt werden.
3. Stellt ein Mitglied während einer Debatte einen Dringlichkeitsantrag, so ist außerhalb der Wortmeldungen sofort über die Zulassung des Dringlichkeitsantrages abzustimmen. Ein Gegenredner ist zugelassen.
§ 13 Ablauf der Versammlung
1. Versammlungen werden vom Versammlungsleiter eröffnet, geleitet und geschlossen.
2. Dem Versammlungsleiter stehen alle Befugnisse für die ordentliche Durchführung der Versammlung zu. Er kann das Wort entziehen, einzelne Mitglieder auf Zeit oder auf Dauer von der Versammlung ausschließen, die Versammlung unterbrechen oder die Versammlung vertagen.
3. Nach Eröffnung prüft der Versammlungsleiter die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, die Anwesenheitsliste, die Stimmberechtigung und verliest die Tagesordnung. Die Prüfungen können delegiert werden.
4. Die einzelnen Tagesordnungspunkte kommen in ihrer festgesetzten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung.
5. Über Einsprüche gegen die Tagesordnung entscheidet die Versammlung mit einfacher Mehrheit ohne Aussprache.
6. Zu jedem Tagesordnungspunkt erteilt der Versammlungsleiter zur Aussprache das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Antragsteller und Berichterstatter erhalten zu Beginn und Ende der Beratung über ihren Tagesordnungspunkt das Wort.
7. Der Versammlungsleiter kann jederzeit in die Debatte eingreifen.
8. Jeder Antrag ist vor der Abstimmung vom Versammlungsleiter nochmals zu verlesen.
9. Über Zusatz- oder Änderungsanträge ist gesondert abzustimmen.
10. Die Abstimmung erfolgt offen. Soweit die Satzung oder diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmen, entscheidet die Mehrheit der Anwesenden.
§ 14 Wahlen
1. Wahlen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn sie bei der Einberufung auf der Tagesordnung stehen.
2. Die Wahl kann durch Zuruf erfolgen, wenn nur ein Kandidat zur Wahl steht. Sie muß geheim erfolgen, wenn mehrere Bewerber zur Wahl stehen oder dies von der Versammlung mit Mehrheit der Anwesenden gefordert wird. Vor einer geheimen Wahl ist ein Wahlausschuß zu bilden, der die Aufgabe hat, die Stimmen zu zählen und zu kontrollieren.
3. Vor der Wahl bzw. nach der Wahl sind die Betroffenen zu befragen, ob sie die Wahl annehmen.
4. Für die Entlastung des alten Vorstands und die Neuwahl des 1. Vorsitzenden ist vorher ein Versammlungsleiter aus den Anwesenden zu wählen.
Danach übernimmt der neugewählte 1. Vorsitzende die Leitung der Versammlung.
5. Ein Abwesender kann gewählt werden, wenn dem Versammlungsleiter vor der Abstimmung eine schriftliche Erklärung des Betroffenen vorliegt, aus der hervorgeht, daß er im Falle einer Wahl die Wahl annimmt.
6. In den Vorstand gewählt werden kann nur, wer volljährig und voll geschäftsfähig ist.
Diese Einschränkung gilt nicht für die zusätzlichen Mitglieder des erweiterten Vorstands (zum Beispiel die Jugendvertreter).
§ 15 Versammlungsprotokolle
1. Protokolle der Mitgliederversammlung sind vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben.
2. Protokolle von Vorstandssitzungen werden vom Protokollführer unterschrieben, den Mitgliedern des Vorstandes vorgelegt und bei Beginn der folgenden Vorstandssitzung genehmigt.
§ 16 Inkrafttreten und Änderungen der Geschäftsordnung
1. Die Geschäftsordnung oder Änderungen der Geschäftsordnung treten mit der Beschlussfassung durch den Vorstand in Kraft.
2. Ein Beschluss über die Geschäftsordnung benötigt die absolute Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes.
[2015_3]
§ 1 Name , Sitz und Zweck
1. Der Turnverein Kaldauen 1906 e.V., im folgenden mit der Kurzbezeichnung TVK 06 genannt , mit Sitz in Siegburg , verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung .
2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendpflege , insbesondere im Breiten- und Wettkampfsport .
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen .
§ 2 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche Person werden .
2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt , durch Tod oder durch Ausschluß .
3. Die Mitglieder zahlen Beiträge , deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird .
4. Näheres zu allen Fragen der Mitgliedschaft regelt die Geschäftsordnung .
§ 3 Vereinsorgane
Vereinsorgane sind:
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
Der erweiterte Vorstand
§ 4 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins . Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst , sofern nicht in der Satzung eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist .
2. Die Mitgliederversammlung wird im Turnus von zwei Jahren vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zehn Tagen schriftlich einberufen . Darüber hinaus kann der Vorstand jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen . Er ist dazu verpflichtet , wenn dies der zehnte Teil der stimmberechtigten Mitglieder verlangt . Die Einladung hierzu hat ebenfalls schriftlich zu erfolgen . Die schriftliche Einladung kann dabei auch als Email erfolgen. Alternativ genügt auch die Einladung durch Veröffentlichung der Tagesordnung auf der Internetseite des TVK in Verbindung mit einer Einladung über die frei verteilte Zeitung „Rundblick“ .
3. Über die Mitgliederversammlung ist eine vom 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen .
4. Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung .
§ 5 Der Vorstand
1. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand auf die Dauer von zwei Jahren , er bleibt jedoch so lange im Amt , bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt worden ist .
2. Der Vorstand besteht aus : 1. Vorsitzender , 2. Vorsitzender , Geschäftsführer und Kassenwart . Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins .
3. Er ist gleichzeitig Vorstand im Sinne des § 26 BGB . Jedes seiner Mitglieder kann den Verein allein vertreten .
4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung .
§ 6 Erweiterter Vorstand
1. Der erweiterte Vorstand besteht aus demVorstand gemäß § 5 , den Abteilungsleitern und Jugendvertretern der einzelnen Abteilungen , sowie mehreren Beisitzern .
2. Der erweiterte Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
3. Die einzelnen Beisitzer können mit Sonderaufgaben betraut werden .
4. Für die Wahl des erweiterten Vorstands gelten grundsätzlich ebenfalls die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 .
§ 7 Mittel des Vereins
1. Alle Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden . Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins .
2. Es darf keine Person durch Ausgaben , die dem Zweck des Vereins fremd sind , oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden .
3. Der Verein ist selbstlos tätig , er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke .
§ 8 Satzungsänderung
1. Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden .
2. Satzungsänderungen sind bei der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntzugeben.
3. Ein Beschluß , der eine Satzungsänderung beinhaltet , benötigt eine Mehrheit von 75 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder .
4. Ausnahme: Rein formelle Satzungsänderungen, die durch z.B. Amtsgericht oder Finanzamt vorgegeben werden, können auch durch den Vorstand beschlossen und bei der nächsten Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.
§ 9 Vereinsauflösung
1. Die Auflösung kann nur durch Beschluß einer nur zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen .
2. Die Mehrheit für den Beschluß zur Auflösung beträgt 75 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder .
3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Sports, speziell für die Kinder- und Jugendförderung.
4. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Zustimmung des Finanzamtes ausgeführt werden .
§ 10 Inkrafttreten
Satzungsänderungen treten innerhalb des Vereins mit ihrer Beschlußfassung , nach außen mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft .
[Satzung_2015_3.doc]
(Ergänzung zu §4 Abs.2/gemäß Mitgliederversammlung vom 22.04.2015, nachträglich ergänzt gemäß Vorgabe Amtsgericht durch Beschluss Vorstandssitzung vom 02.09.2015; mit erneuter Änderung durch Beschluss Vorstandssitzung vom 06.09.2017)
Die im Folgenden definierten Leitsätze bringen zusammengefasst das Leitbild unseres Sportvereins zum Ausdruck. Es beschreibt die Position unseres Vereins im gesellschaftlichen Umfeld und ist sowohl Wertmaßstab als auch Grundlage unserer Arbeit. Die beschriebenen
Ziele und Aufgaben gelten für den gesamten Verein.
1. Gemeinsames Sporttreiben
Der TV Kaldauen ist ein Sportverein, in dem sich jeder mit seinen unterschiedlichen sportlichen Bedürfnissen und Wünschen wiederfinden soll. Bei uns ist jede Person willkommen , ob alt oder jung , egal welcher Nationalität , Hautfarbe, Religion oder Geschlecht . Unser Verein strebt vor allem Integration durch gemeinsames Erleben im Sport an .Wir wollen ein Miteinander von Menschen, Institutionen, Organisationen und Vereinen; dieses Miteinander wird gelebt durch gemeinschaftliche Aktionen, Veranstaltungen und Kontakte.
2. Gesundheitsförderung
Unserem Sportverein ist Gesundheitsförderung durch Bewegung wichtig . Angestrebt wird auch die Erhaltung bzw. Wiedererlangung der physischen Leistungsfähigkeit in allen Altersstufen sowie die Motivation für einen gesunden Lebensstil.
3. Kinder- und Jugendförderung
Der TV Kaldauen fühlt sich der Förderung der geistigen, sozialen und körperlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch Sport besonders verpflichtet. Spaß, Kreativität und Freude stehen im Vordergrund, wobei die Heranführung von Kindern an Sport und Bewegung spielerisch und altersgerecht erfolgen soll. Wir streben eine interessante und motivierende Gestaltung des Trainingsbetriebes ohne Zeit- und Leistungsdruck an. Unser Verein fördert Eltern-Kind-Angebote und möchte besonders junge Familien ansprechen, wobei uns eine gezielte Förderung von familiengerechten Kursen und Angeboten wichtig ist. Wir sind ebenfalls bestrebt, die Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten zu fördern.
Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein besonderer Schwerpunkt in unserer Vereinsarbeit:
Gezielt Kinder und Jugendliche nicht nur an den Sport heranzuführen, sondern auch dafür
zu begeistern und damit die allgemeine Bewegungsarmut zu bekämpfen.
Spaß an der eigenen und gemeinsamen Leistung durch eine intakte Gemeinschaft zu fördern.
Die Stärkung des Sozialverhaltens durch gemeinsames Trainieren und Erfolgserlebnisse im Wettkampf zu erreichen.
Motivation für einen gesunden Lebensstil zu fördern.
Positive Impulse für die Persönlichkeitsentwicklung zu setzen.
4. Seniorensport
Wir fördern vielfältige altersgerechte Sportangebote, die zur Erhaltung der physischen Leistungsfähigkeit beitragen. Im Vordergrund stehen aber auch das Miteinander und der Austausch, um ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu schaffen. Unser Verein fühlt sich verpflichtet, die Vereinsamung älterer Menschen durch Bewegung zu verhindern. Unser Ziel ist es, Lebensqualität und die Freude an der Bewegung zu erhalten.
5. Förderung von Breiten- und Leistungssport
In unserem Verein steht der Breitensport im Vordergrund, welcher aber auch die Basis für den Leistungs- und Wettkampfsport schafft. Hierbei ist uns wichtig, Breiten- und Leistungssport sinnvoll miteinander zu verbinden und bereits Jugendliche in leistungssportliche Bereiche einzuführen.
Wir wollen insgesamt ein gutes Beispiel geben für das Zusammenspiel von Schul-, Breiten- u. Leistungssport , und Talente kontinuierlich erkennen, aufbauen und langfristig entwickeln.
6. Ausbildung von Übungsleitern, Trainern
Um den TV Kaldauen optimal in die Zukunft zu führen, ist eine Förderung und Weiterbildung von Übungsleitern und Trainern unerlässlich. Dazu zählen für uns auch eine zeitgemäße Vereinsführung und ein qualifizierter Trainingsbetrieb. Wir wollen bereits im Jugendbereich Motivation dafür schaffen, Verantwortung als Helfer , Übungsleiter und Trainer zu übernehmen. Angestrebt wird darüber hinaus eine individuelle Weiterentwicklung durch externe und interne Fortbildungen.
Für unsere ehrenamtlich Tätigen sind uns klare Entscheidungs- und Handlungskompetenzen, sowie Freude an der Arbeit wichtig. Ständige Fortbildung ist für uns selbstverständlich.
7. Wertevermittlung
Große Bedeutung für den TV Kaldauen hat die Vermittlung von positiven Werten. Wir sind gegen jede Form von Ausgrenzung, Rassismus sowie Intoleranz und setzen uns deshalb für Toleranz, Wertschätzung, Akzeptanz, Disziplin, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein, Teamgeist, Leistungsbereitschaft, Selbstbewusstsein, Fairness und Durchhaltevermögen ein. Ein klares „Nein!“ zu Doping ist für unseren Verein selbstverständlich, denn Doping ist mit unserem Sportverständnis nicht zu vereinbaren.
Unser Verein möchte positive Werte an alle Mitglieder vermitteln, besonders aber an Kinder und Jugendliche, denn wir haben als Verein einen Auftrag zur Sozialisation junger Menschen. Es geht dabei um das Lernen von Werten, die auch außerhalb des Sports von Bedeutung sind. Jeder soll dabei aber Werte und Eigenschaften nicht nur einfordern, sondern auch selbst vorleben. Zur Wertevermittlung gehört auch eine Unterstützung und Würdigung des Ehrenamtes durch alle Mitglieder unseres Vereins.
8. Kommunikation und offenes Klima
Der TV Kaldauen fördert einen Austausch auf allen Ebenen , und uns ist eine direkte Kommunikation wichtig. Das Klima in unserem Verein ist von Offenheit geprägt.
9. Mit Tradition in die Zukunft
Der TV Kaldauen ist Vorbild für die regionale und überregionale Sportlandschaft. Als zeitgemäßer Verein ist es uns ein Anliegen, Tradition und Moderne miteinander zu verbinden sowie den Verein für die Zukunft auszurichten. Stillstand bedeutet Rückschritt – deshalb sind für uns ständige Verbesserungen in allen Bereichen erstrebenswert, ebenso wie das Optimieren der eigenen Strukturen. Trotzdem wollen wir die bewährten Sportarten nicht vernachlässigen.
10. Rahmenbedingungen und Sportanlagen
Gute sportliche Bedingungen, ordentliche Sportanlagen sowie ausreichende und adäquate Sportgeräte sind auch eine Basis für die Zufriedenheit unserer Mitglieder und für sportliche Erfolge. Deshalb wollen wir die von uns genutzten Sportgeräte und Sportanlagen pflegen und deren Bedeutung achten. Familienfreundliche Anlagen, auf denen sich alle unsere Mitglieder wohlfühlen, streben wir an. Hier sollen die vielfältigen Angebote und Ansprüche des Vereins verwirklicht werden können. Zu guten Rahmenbedingungen gehören unserer Meinung nach aber auch eine große Zahl motivierter und ausgebildeter Trainer und ein gut organisiertes Umfeld.
11. Außenwirkung
Durch positive gesellschaftliche und sportliche Jugendarbeit möchten wir Mitglieder, Förderer und Sponsoren für unseren Verein gewinnen und einer guten Außendarstellung zuarbeiten. So können wir eine breitere finanzielle Basis für unsere Arbeit schaffen.
12. Kooperation mit Schulen und anderen Vereinen
In einer Stadt mit zahlreichen Schulen und Kindergärten fördert der TV Kaldauen die Zusammenarbeit mit dem Schulsport und dem Sport in Kindergärten sowie den Kontakt zu anderen Institutionen. Für unseren Sportverein ist ein freundschaftliches Verhältnis zur Stadt Siegburg sowie zu anderen Vereinen und Institutionen der Umgebung von großer Bedeutung.
Am Freitag den 17.09.2021 wurde der Turnverein Kaldauen 1906 e.V. vom Rhein-Sieg-Kreis als gesundheitsfördernder Sportverein zertifiziert. Der Sportverein ist Vorbild, gesunder Lebensort und Vermittler eines gesunden Lebensstils, besonders für Kinder und Jugendliche.
Der Sportverein hat gesundheitsfördernde Strukturen und Angebote aufgebaut, die die Gesundheit und das Wohlbefinden in hohem Maße fördern.
Wolfgang Müller (Präsident KSB) und Karsten Heusinger (Rhein-Sieg-Kreis) überreichten dem TV-Kaldauen 1906 e.V. das Zertifikat „Verein gesund“!
Bürgermeister Stefan Rosemann und Oliver Schmitz (stellv. Bürgermeister) gratulierten dem Verein und waren erfreut, dass der TV-Kaldauen als 1. Verein in Siegburg sich „Verein gesund“ nennen darf.
Foto: Von links nach rechts: Der Siegburger Bürgermeister Stefan Rosemann, Oliver Schmidt (stellv. Bürgermeister),
Gabi Weitz-Geyer (Vors. TVK), Karsten Heusinger (Rhein-Sieg-Kreis), Petra Vajler-Schulze (KSB), Wolfgang Müller (Präsident KSB), Rolf Meyer (Vors. TVK), Gerd Richter (Geschäftsführer TVK), Norbert Luks (Kassenwart TVK)
Foto: R. Geyer
Wir freuen uns über Ihr Interesse. Machen Sie doch einfach mit!
Der Turnverein Kaldauen besteht bereits seit 100 Jahren.
Trotzdem sind wir nicht bei »Turnvater Jahn« stehen geblieben, sondern bieten heute ein breites Spektrum an Sportarten für alle Altersgruppen an.
Ein Schwerpunkt ist dabei das Kinderturnen (in verschiedenen Altersgruppen), um den natürlichen Bewegungsdrang zu fördern und möglichst früh das Interesse für Sport zu wecken.
Für die Jugendlichen und für alle anderen Altersgruppen (bis hin zu den Senioren) haben wir mehrere Volleyball-Mannschaften.
Zur Abrundung des Angebots gibt es noch Gruppen für Tischtennis, Gymnastik, Wirbelsäulengymnastik und allgemeine Fitness.
Ganz besonders beliebt ist auch das Walking/Nordic-Walking (unter Anleitung), das insbesondere die schöne Landschaft um Siegburg-Kaldauen mit einbezieht.
Falls Sie sich für eine oder mehrere der Sportarten näher interessieren, schauen Sie doch einfach in der Navigation unter „Sportangebote“ nach, dort haben wir die einzelnen Sportarten näher beschrieben und mit Ort und Zeit aufgelistet.
Sie können auch gerne direkt bei den Übungsabenden erscheinen und sich näher informieren. Bringen Sie dann am besten Ihre Sportsachen gleich mit, damit Sie sofort probieren können ob es Ihnen gefällt. So können Sie 2 x Mal »hineinschnuppern«, bevor Sie sich entscheiden, ob Sie auch weiterhin mitmachen wollen ...
Wie Sie Mitglied werden können!
Wenn Sie sich z.B. nach dem Schnuppern anmelden wollen, fragen Sie den Trainer/in. Bei Fragen zu Verein und zur Mitgliedschaft, wenden Sie sich bitte an unten stehenden Anspechpartner:
Gabriele Weitz-Geyer
E-Mail: mail(a)tvkaldauen.de
SIEGBURG/BERLIN. Knapp an Gold schrammte der TV Kaldauen vorbei. Bei der Abschlussgala des Wettbewerbs „Sterne des Sports 2008" in Berlin konnten sich die Repräsentanten des Siegburger Sportvereins dennoch aufrichtig freuen: Für seine Nachwuchsförderung zeichnete der Bundespräsident Horst Köhler den TV Kaldauen aus, der sich in der Gruppe 4. bis 8. Platz wiederfand. Differenziert bewertet wurden nur die ersten drei Plätze, wobei Platz eins an den TV Altstadt 1920 aus dem Saarland ging.
Mit dabei in Berlin waren neben den Initiatoren der „Leichtathletik-Tour“ auch die Vorstandsmitglieder der VR-Bank Rhein-Sieg. Deren Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Kaufmann sich denn auch sehr freute über den Erfolg der Siegburger, wie natürlich Trainer Thomas Eickmann: „Wir sind sehr stolz auf diesen Preis". 17 Vereine waren zum Finale in die Bundeshauptstadt eingeladen worden, der TV Kaldauen schon ausgezeichnet mit dem „Stern in Silber" als höchstprämierter Verein aus Nordrhein-Westfalen.
Bei diesem Wettbewerb, einer Kooperation des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland, geht es nicht um sportliche Höchstleistungen der Vereine, sondern um deren gesellschaftliches Engagement. Der TV Kaldauen überzeugte durch seine „Leichtathletik-Tour": Um Kinder und Jugendliche wieder mehr für Leichtathletik zu begeistern, gehen Initiator Thomas Eickmann und seine Helfer seit vier Jahren an die Schulen im Rhein-Sieg-Kreis und testen vor Ort die Schüler in den Disziplinen Laufen, Springen, Koordination und Reaktion. Was dem Verein auch selbst einen enormen Zulauf brachte. Die Mitgliederzahl in der einst fast toten Leichtathletik-Abteilung stieg von sechs auf über 300 Kinder, Jugendliche, Männer und Frauen. (gvn)
Foto: Wolfgang Pahlenberg, Siegburg
Am Samstag, den 10. November 2007 machte sich eine kleine Delegation des TV-Kaldauen auf den Weg nach Nordkirchen, um die Sportplakette in Empfang zu nehmen.
Im historischen Jupitersaal des Schlosses Nordkirchen wurde die Sportplakette des Bundespräsidenten durch den Innen- und Sportminister (NRW) Ingo Wolf in einer Feierstunde überreicht. «Unsere Sportvereine haben sich zu modernen Anbietern entwickelt, die die persönliche Leistungsentwicklung fördern, gesundheitsorientierten Sport anbieten und auf Familien und Integration ausgerichtet sind», sagte Innenminister Ingo Wolf (FDP) am Samstag den 10. November bei der Ehrung in Nordkirchen (Kreis Coesfeld).
Diese Leistung sei das Ergebnis eines herausragenden ehrenamtlichen Engagements.
Die Sportplakette ist nach Angaben der Landesregierung die höchste Ehrung, die Sportvereinen und -verbänden vorbehalten ist, die sich in langjährigem Wirken über einen Zeitraum von mindestens 100 Jahren, besondere Verdienste um den Sport erworben haben.
Kinderturnen, Rückenfit, Tischtennis, Flexibar usw.
Turnhalle der Grundschule Kaldauen, zwischen Friedensstraße und Birkenweg
Volleyball
Turnhalle der Grundschule Kaldauen,
Turnhalle Berufskolleg Siegburg,
Siegburg Zange, Hochstraße
Wenn Sie Fragen zu Verein und zur Mitgliedschaft haben, dann wenden Sie sich bitte an unten stehenden Anspechpartner:
Nils Hasselberg
E-Mail: info(a)laz-sport.de
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